Jahresbericht 2021 und Ausblick 2022

Entwicklungen 2021

Projekt NEP (Neuausrichtung Erdbebenpool)

Seit einigen Jahren arbeitet der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) am Projekt «Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)». Inhaltlich geht es darum, den SPE auf neue Grundlagen zu stellen. Die heutige Ausgangslage unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Diskussion zur Schaffung einer «Schweizerischen Erdbebenversicherung mittels eines Systems der Eventualverpflichtung», aber auch im Zusammenspiel mit den Erdbebenversicherungsangeboten der Privatassekuranz, sind anspruchsvoll.
Im Rahmen eines Hearings wurden die Mitglieder des SPE im September 2021 in Bezug auf die grundlegenden Fragestellungen bzw. ihre Anforderungen nochmals befragt. Bei dieser Gelegenheit hat sich gezeigt, dass die Fragestellung sehr komplex ist. Bedürfnisse, Forderungen und Meinungen der Mitglieder gehen zum Teil weit auseinander. Keiner der vorliegenden Lösungsansätze vermag die ganze Bandbreite an Positionen vollumfänglich zu bedienen. Es scheint jedoch möglich, durch Kombination der verschiedenen Ansätze eine gemeinschaftlich tragbare Lösung zu finden, die den Anforderungen der einzelnen Mitglieder gerecht werden kann. Eine Arbeitsgruppe hat sich umgehend an die Ausarbeitung der neuen Produktvariante gemacht.

Ausblick 2022

Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)

Im Frühling 2022 wird den Mitgliedern des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE) eine Produktvariante zur Vernehmlassung unterbreitet. Das zentrale neue Element hierbei ist, dass mit dem neuen «Referenzprodukt Erdbeben» – analog der Wirkungsweise des bekannten und bewährten «Referenzprodukt Feuer und Elementar» des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) – Rahmenbedingungen aufgezeigt werden. Gemäss diesen wird die Leistungserbringung des einzelnen Mitglieds gegenüber den betroffenen Gebäudeeigentümern beschrieben. Einzelne Mitglieder werden die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes vergüten wollen. Andere Mitglieder möchten die Erbringung von Soforthilfen zur Bewältigung der Krisensituation leisten. Mit dem vorgeschlagenen Referenzprodukt Erdbeben wird hierfür eine Grundlage geschaffen. Sämtliche Leistungen, die der SPE vergütet, werden auf Grundlage einer Schadenschätzung der unabhängigen Schadenorganisation Erdbeben (SOE) bemessen. Über diesen Massstab kann die Gleichbehandlung aller Mitglieder des SPE gewährleistet werden – wiederum ein zentrales Element der Solidarität zwischen den 17 Mitgliedern des SPE.
Sollte diese Produktvariante von den Mitgliedern in Umsetzung gegeben werden, ist eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 anzustreben. Die entsprechende Statutenanpassung soll anlässlich der ordentlichen Poolmitgliederversammlung des SPE im Jahr 2023 in Luzern verabschiedet werden.

 

Jahresbericht 2021 und Ausblick 2022